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Stellungnahme der Träger und des Fachkreises zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes RLP

Die anstehende Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen bietet die Chance, die etablierten Unterstützungsstrukturen für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder langfristig abzusichern. Aus Sicht der Praxis bestehen hierzu noch wichtige Fragen hinsichtlich Finanzierung und Umsetzung, die die Träger und der Fachkreis in ihrer Stellungnahme näher erläutern.

Von Gewalt betroffene Frauen, Kinder und Jugendliche sind auf verlässliche, niedrigschwellige und dauerhaft abgesicherte Unterstützungsstrukturen angewiesen. 
Die bevorstehende Umsetzung des Gewalthilfegesetzes bietet die historische Chance, die Arbeit der IST und Kinder-IST in unserem Bundesland verlässlich und nachhaltig zu finanzieren – eine Entwicklung, die wir als Trägervertreter*innen und Fachkreis ausdrücklich begrüßen.

Rheinland-Pfalz verfügt über langjährig etablierte und fachlich anerkannte Interventionsstellen und Kinder-Interventionsstellen. Umso mehr freuen wir uns, dass nun auch die finanzielle Absicherung unserer wichtigen Arbeit in den Fokus rückt. Doch die Umsetzung ist noch unsicher.

Wir haben umfassende Zahlen und Daten geliefert, um die verlässliche und nachhaltige Finanzierung der IST und Kinder-IST zu gewährleisten. Nun ist es entscheidend, dass die Weiterfinanzierung unserer Leistungen zeitnah und verbindlich geregelt wird. Verzögerungen oder Unklarheiten gefährden nicht nur die Planungssicherheit, sondern auch die Kontinuität unserer Angebote für Betroffene von Gewalt.

Der Fachkräftemangel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Um qualifizierte Mitarbeiter*innen zu halten und neue zu gewinnen, brauchen wir Planungssicherheit und attraktive Rahmenbedingungen. Dazu gehört auch eine dynamische Finanzierung, die mit der tariflichen Entwicklung der Mitarbeiter*innen mitwächst – nur so können wir die fachlichen Standards halten, die für eine hochwertige Beratung und Unterstützung unverzichtbar sind.

Die Qualität unserer Arbeit hängt maßgeblich von der fachlichen Expertise und Kontinuität unserer Teams ab. Eine unsichere Finanzierung gefährdet nicht nur die Stellen selbst, sondern auch die Fachlichkeit und Professionalität, die wir über Jahre aufgebaut haben.

Ein wie auch immer gestalteter Eigenanteil der Träger verhindert die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung und gefährdet die Kontinuität des Angebotes. Die Finanzierung ist daher vollständig durch den Bund und das Land zu gewährleisten, um das Angebot verlässlich allen betroffenen Frauen zugänglich machen zu können.

Die Zeit drängt. Jede Verzögerung kostet uns nicht nur Zeit, sondern auch Vertrauen – das Vertrauen der Betroffenen, der Mitarbeiter*innen und der Öffentlichkeit. 

Die offenen Fragen zur Finanzierung und Umsetzung müssen schnellstmöglich geklärt werden. Wir bitten daher um:

  • eine verbindliche Regelung der Finanzierung der Interventionsstellen und Kinderinterventionsstellen
  • eine Dynamisierung der Förderung entsprechend tariflicher und fachlicher Entwicklungen
  • die zeitnahe Beteiligung der Träger und Fachpraxis an der Ausgestaltung des rheinland-pfälzischen Ausführungsgesetzes.

Die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes wird maßgeblich davon abhängen, ob die bestehenden Schutz- und Beratungsstrukturen dauerhaft abgesichert werden. 

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