Das Gewaltschutzgesetz
Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen
Das Gewaltschutzgesetz bietet zivilrechtlichen Schutz vor körperlicher und psychischer Misshandlung, insbesondere bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen.
Gewalttaten im Sinne des Gewaltschutzgesetzes sind Verletzungen des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit, die Drohung mit solchen Verletzungen sowie unzumutbare Nachstellungen und Belästigungen.
Wegweisung der Polizei
Die Polizei hat bei einem Einsatz die Möglichkeit, dem Täter sofort einen Platzverweis zu erteilen. Der Täter darf dann für eine bestimmte Zeit Ihre gemeinsame Wohnung nicht betreten, sich Ihnen nicht nähern, kein bewusstes Zusammentreffen herbeiführen und auch sonst keinen Kontakt zu Ihnen aufnehmen, wie beispielsweise über Telefon, Handy, Internet und dergleichen.
Eine solche polizeiliche Wegweisung des Täters verschafft Ihnen Zeit, sich Hilfe zu suchen und die Gewaltspirale zu durchbrechen.
Wenn Sie bedroht oder misshandelt werden
Wenn Sie bedroht oder misshandelt werden, können Sie außerdem beim zuständigen Amtsgericht Anträge zu Ihrem Schutz stellen, die über die eingeleiteten Hilfemaßnahmen der Polizei hinausgehen. Nach der Devise „Der Täter geht – das Opfer bleibt!“ können Sie beispielsweise beantragen, dass der Täter die Wohnung für einen festgelegten Zeitraum nicht betreten darf und keinen Kontakt zu Ihnen aufnimmt, zum Beispiel per Telefon oder SMS. Auch das Überlassen der bislang gemeinsam genutzten Wohnung ist möglich, unabhängig davon, wem die Wohnung gehört oder wer im Mietvertrag steht.
Solche durch das Gericht ausgesprochenen Kontakt- und Näherungsverbote gelten für eheliche und nichteheliche Lebensgemeinschaften.
Hält der Täter sich nicht daran, macht er sich strafbar!
Nähere Informationen zum Gewaltschutzgesetz erhalten Sie bei Ihrer Interventionsstelle vor Ort. Die genauen Standorte können Sie der Rheinland-Pfalz-Karte auf der Startseite dieser Website entnehmen.
Broschüre für Betroffene und Interessierte
Hier finden Sie Informationsmaterial des Ministeriums für Familie, Frauen, Kinder und Integration in mehreren Sprachen.:
Zur Broschüre "Gewalt in engen sozial Beziehungen beenden" (PDF)