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Interventionsstellen und Kinder-Interventionsstellen

Die Interventionsstellen sind Fachberatungsstellen für von Gewalt betroffene Frauen.
Die Mitarbeiterinnen nehmen mit deren Einverständnis pro-aktiv Kontakt mit den Betroffenen auf und bieten eine psychosoziale Erstberatung und Stabilisierung an. Die Beraterin informiert die Frau zudem über ihre rechtlichen Möglichkeiten, beispielsweise die Stellung von Anträgen nach dem Gewaltschutzgesetz und erstellt mit ihr einen Schutz- und Sicherheitsplan. Sie unterstützt sie im Umgang mit Behörden und vermittelt auf Wunsch an andere spezialisierte Beratungs- und Hilfeangebote.
Dabei arbeitet sie eng mit Institutionen wie der Polizei, der Justiz und weiteren Opferschutzeinrichtungen wie Frauenhäusern, Frauennotrufen und Kinderschutzeinrichtungen zusammen.

Die Kinder-Interventionsstellen beraten gewaltbetroffene Elternteile mit Kindern bis zu 6 Jahren, um sie darin zu unterstützen, die Folgen des Erlebens der Gewalt ihrer Kinder aufzufangen und sie vor weiterem Gewalterleben zu schützen.
Kinder- und Jugendliche zwischen 6 und 17 Jahren können die Beratung in der K-IST direkt wahrnehmen. Der Mitarbeiterin der K-IST können sie das Erlebte anvertrauen, sowie Zugang zu eigenen Gefühlen und Ressourcen finden. 
Der Zugang zur K-IST erfolgt über die Mitarbeiterinnen der Interventionsstelle oder der Polizei. Die Mitarbeiterinnen der K-IST nehmen proaktiv den Kontakt auf.

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