Klicken bewirkt Abmeldung und Wechsel zu einer neutralen Wetter-Seite

Zahlen und Fakten

3876 Betroffenen von Gewalt in engen sozialen Beziehungen (GesB) boten die Interventionsstellen in Rheinland-Pfalz 2021 Beratung an, davon 121 männlich.  4455 Kinder erleben diese Gewalt direkt oder indirekt mit und benötigen ebenfalls Hilfe.  
591 Fälle wurden als Hochrisikofälle erkannt, damit verbunden ist eine höhere Gefahr der schweren Körperverletzung oder Tötung der Betroffenen. Mit dem Hochrisko-Management in Rheinland-Pfalz wird gemeinsam im Netzwerk gehandelt, um die Sicherheit der Frau zu erhöhen.

2022 stieg die Zahl der Betroffenen auf 4242, davon 126 männlich. Die Zahl der Kinder in den Haushalten betrug 4374. Die Zahl der Hochriskofälle stieg auf 622.

2021 waren in Rheinland-Pfalz 8933 Menschen von Gewalt in engen sozialen Beziehungen betroffen. 7099 waren weiblich (79,4 %) und 1.844 männlich (20,6 %). 
(Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik, PDF)

2021 waren in der Bundesrepublik Deutschland 143.604 Betroffene von Partnerschaftsgewalt.  
80,4% waren weiblich, damit waren 115.342 Frauen die Betroffenen. 4 Frauen starben an den Folgen der Körperverletzung, die sie erlitten hatten. 301 wurden gezielte Opfer eines Femizids (Tötungsdelikt aufgrund des Geschlechts). 
(Quelle: Part­ner­schafts­ge­walt - Kri­mi­nal­sta­tis­ti­sche Aus­wer­tung - Be­richts­jahr 2021, PDF)

Bereits im Februar 2018 ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) in Kraft getreten. In diesem werden strukturelle Ursachen und unterschiedliche Ausprägungen der Gewalt benannt, die Frauen durch Männer erfahren, etwa „[die] Tatsache, dass die Verwirklichung der rechtlichen und der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ein wesentliches Element der Verhütung von Gewalt gegen Frauen ist; [] dass Gewalt gegen Frauen der Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern ist, die zur Beherrschung und Diskriminierung der Frau durch den Mann und zur Verhinderung der vollständigen Gleichstellung der Frau geführt haben; […]dass Gewalt gegen Frauen als geschlechtsspezifische Gewalt strukturellen Charakter hat, sowie der Tatsache, dass Gewalt gegen Frauen einer der entscheidenden sozialen Mechanismen ist, durch den Frauen in eine untergeordnete Position gegenüber Männern gezwungen werden“.

Auf Bundes– und Landesebene wird an der Umsetzung der Istanbul-Konvention gearbeitet. In Rheinland-Pfalz gibt es ein starkes Bündnis gegen Gewalt an Frauen in engen sozialen Beziehungen, das jedoch noch viele Lücken aufweist.  

Zurück zur Übersicht
nach oben